1. Geltungsbereich und Annahme
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Social-Media-Betreuung, Content-Produktion, Community-Pflege, Aktionsbegleitung und Beratung. Mit der schriftlichen Annahme eines Angebots oder der Beauftragung per E-Mail gelten diese AGB als akzeptiert, soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart wurde.
2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Termine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen des Umfangs bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und können das Honorar beeinflussen.
3. Mitwirkungspflichten
Auftraggeber stellen Zugänge, Briefings, Bildmaterial und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen. Für die Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte (Marken, Personenrechte, Preise) bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
4. Honorar und Zahlung
Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Monatliche Betreuungen werden im Voraus berechnet. Projektleistungen können eine Anzahlung vorsehen. Zahlungsverzug berechtigt zur Aussetzung laufender Arbeiten nach vorheriger Mahnung.
5. Geistiges Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Nutzungsrechte an von uns erstellten Texten und Konzepten bei Synap Hollow Marketing UG (haftungsbeschränkt). Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten Kanäle. Vorlagen, interne Leitfäden und Methodik bleiben unser Eigentum.
6. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Reichweiten, Interaktionszahlen oder Umsatzwirkungen werden nicht zugesichert. Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Laufzeit und Kündigung
Monatliche Betreuungen haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit und verlängern sich danach um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Projektverträge enden mit Erfüllung.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hagen, Nordrhein-Westfalen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen bedürfen der Textform. Es gelten ergänzend die Hinweise auf den Seiten Datenschutz, Cookies und Rückerstattung.